AGB Hundepension Nimalik:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Nimalik

Lilli Keller, Unterstationsweg 3, 3283 Kallnach

 

Die Hundepension Nimalik verpflichtet sich, den Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen

und zu versorgen und ihm seinen Aufenthalt in der Pension so angenehm wie

möglich zu gestalten.

 

Impfungen

 

Der Hund soll nach dem aktuell empfohlenen Impfschema des Tierspitals Zürich (siehe Beilage oder http://www.kltmed.uzh.ch/testseite1/infektiologie-neu/HundeImpfschema.pdf) geimpft wer­den.

 

Der Impfausweis ist vorzulegen und verbleibt für die Zeit der Unter­bringung in der Pension.

Für Krankheiten des Hundes, die nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht

gehaftet.

 

Weitere gesundheitliche Vorsorge

 

Der Hund ist vor Abgabe in der Hundepension Nimalik gegen Zecken und Flöhe zu behandeln.

Sollte dennoch ein Parasitenbefall am Hund festgestellt werden, kann durch die Hundepension

Nimalik eine für den Hundehalter kostenpflichtige Schutzbehandlung vorgenommen werden.

Der Hund sollte zudem mindestens halbjährlich entwurmt werden.

Der schriftliche Nachweis einer endoparasitenfreien Kotprobe wird auch akzeptiert.

 

Futter/Medikamente

 

Das Futter sowie allfällig nötige Medikamente sind für die Dauer des Pensionsaufenthaltes

mitzubringen.

 

Läufigkeit

 

Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis

abgelehnt. Eine eventuelle Läufigkeit der Hündin ist der Hundepension Nimalik vorher anzumelden.

 

Verletzung/Unfall

 

Trotz bestmöglicher Vorabklärungen und Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen.

Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Die Hundepension Nimalik übernimmt dafür keine Haftung.

 

Tierärztliche Betreuung/Krankheit/Notfall

 

Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten fallen dem Hundehalter an, es sei denn, es ist der Pension eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen.

Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert.

Bei Nichterreichen des Hundehalters entscheidet die Hundepension Nimalik als Betreuerin nach bestem Wissen und Gewissen, wie es das eigene Tier wäre.

 

Schäden an Gegenständen des Tierhalters

 

Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht

gehaftet.

 

Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht

 

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension Nimalik vorab über alle Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu informieren. Der Hundehalter haftet für die durch sein Tier verursachten Schäden.

Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inklusive Hund).

 

Einzelhaltung bei nicht rudelkonformen Hunden und läufigen Hündinnen

 

Das nicht rudelkonforme Verhalten eines Hundes führt auch ohne Rücksprache mit dem Hundehalter zu einer Einzelhaltung und wird durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vom Hundehalter akzeptiert, inkl. Mehrkosten und Mehraufwand.

Dasselbe gilt für Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden.

 

Allfälliges Entweichen des Hundes

 

Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Tier aus der Hundepension sowie auf dem Spaziergang

entweichen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

Pensionspreis

 

Der Pensionspreis ist vor Antritt der Pension zu entrichten. Die Preisliste ist integrierender

Bestandteil des Pensionsvertrages. An- und Abreisetag werden als volle

Pensionstage berechnet.

 

Die Hundepension Nimalik kann eine Kaution erheben. Diese wird nach vertragskonformer und

problemloser Abwicklung der Pensionszeit zurückerstattet. Die Kaution dient der Sicherung von Schäden, Tierarztkosten etc.

 

Verlängerung der Pensionszeit

 

Eine Verlängerung des Pensionsvertrages ist möglich, doch muss diese so früh wie möglich angemeldet

werden. Bei Notfällen ist nach Möglichkeit auch eine kurzfristige Anmeldung der Verlängerung möglich. Der Pensionspreis für die verlängerte Pensionszeit ist sofort zu bezahlen.

 

Verkürzung der Pensionszeit

 

Wenn der gebuchte Zeitraum sich verkürzt, ist dies sofort durch den Hundehalter zu melden.

Erfolgt die Meldung später als 7 Tage vor Abgabe des Hundes, wird der ungekürzte Zeitraum berechnet.

 

Wird der Hund vor Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit abgeholt, ist dennoch der gesamte

gebuchte Zeitraum zu bezahlen. Eine Rückerstattung auf geleisteten Zahlungen erfolgt nicht.

 

Nach Ablauf der Pensionszeit

 

Der Hund ist spätestens am Tage des Ablaufs der vereinbarten Unterbringungszeit abzuholen.

 

Meldet sich der Halter nach Ablauf der Pensionszeit nicht, geht das Tier, das sich in der Hundepension

Nimalik befindet und nicht wie vereinbart abgeholt wird, nach einer Frist von zwei Monaten ins Eigentum der Hundepension Nimalik über und der ursprüngliche Halter verliert jegliche Eigentumsrechte am Tier. Der Halter haftet für die entstandenen Kosten bis zur Neuplatzierung des Hundes. Für diese Zeit betragen die Pensionskosten Fr. 40.00 pro Tag und Tier.

 

Abmeldung Ferienhund

 

Ferienreservationen müssen mindestens 14 Tage im Voraus annulliert werden, ansonsten werden dem

Hundehalter die Kosten für den vereinbarten Ferienaufenthalt des Tieres vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Abmeldung Tageshund

 

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher annulliert werden, ansonsten werden dem

Hundehalter die Kosten für die vereinbarten Termine vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Weitere Bestimmungen

 

Der Hundebesitzer hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert diese.

 

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt schweizerisches Recht.

 

Der Gerichtsstand ist Biel.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 12.02.2016 und sind für alle Verträge wirksam.

 

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